Als SVA-Versicherte können Sie sich einmal pro Jahr €100,- für präventive Behandlungen / Beratungen rückvergüten lassen. Nähere Infos finden Sie unter SVA Gesundheitshunderter.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir eine Privateinrichtung sind und keine Direktverrechnung mit der Krankenkasse möglich ist.
Wahlarzthonorare können sowohl bei der Pflichtversicherung als auch bei evtl. bestehenden Zusatzversicherungen zur Rückverrechnung eingereicht werden.
Nach physiotherapeutischen Behandlungen und Heilmassagen können Sie die Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und bekommen je nach Behandlungsart, Behandlungsdauer und je nach Versicherung einen Teil der Kosten rückerstattet – vorausgesetzt, Sie haben in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie oder Heilmassage in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden von einigen Zusatzversicherungen Kosten übernommen, auch für Osteopathie und Shiatsu. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsvertreter!
Aus rechtlichen Gründen ist sowohl für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen oder osteopathischen Behandlung als auch einer Heilmassage eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Ihren Facharzt notwendig.
Falls Sie Ihren Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie rechtzeitig d.h. mindestens 24 Stunden vorher um eine Terminabsage. Andernfalls müssen wir den Termin in Rechnung stellen. Für nähere Auskünfte stehen wir gerne zu Verfügung!